2007-01-04: Novellierung der Baumschutz-Satzung dringend erforderlich
Nach Ansicht der Grünen ist eine Novellierung der Baumschutzsatzung dringend erforderlich, da die bisherige Satzung von 1983 durch eine völlig unsinnige und unnötige Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2002, wie alle Baumschutzsatzungen in den hessischen Kommunen, zum Jahreswechsel 2004 unwirksam wurde. Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat für die nächste Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Brigitta Nell-Düvel in ihrer PM zur Begründung des Antrags: "Wer mit offenen Augen durch unsere Stadt geht, beobachtet zunehmend Fällaktionen von alten gesunden Bäumen, ohne dass eine Sinnhaftigkeit des Fällens erkennbar ist. Die Stadt Bad Nauheim besitzt einen unverzichtbaren innerstädtischen Baumbestand, der auf vielfältige Art zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt beiträgt. Einerseits wird durch die Produktion von Sauerstoff eine positive Auswirkung auf das Stadtklima erzielt, andererseits bilden die teilweise sehr mächtigen Bäume eine ästhetische Bereicherung des Stadtbildes. Hinzu kommt, dass der Baumbestand eine unverzichtbare Brut- und Nahrungsstätte für eine Vielzahl in der Stadt lebender Tiere ist."
Laut Mitteilung der GRÜNEN, habe die Stadt Wiesbaden als eine der ersten Kommunen nach der Novellierung des Naturschutzgesetzes die Baumschutzsatzung abgeschafft. Nachdem dort in der Folgezeit über 5000 ausgewachsene gesunde Bäume gefällt wurden, weil sie privaten Interessen im Weg standen, plane man in Wiesbaden die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung.
Für Bad Nauheim als Gesundheitsstadt sollte nach Ansicht der GRÜNEN diese Erfahrungen erst recht gültig sein! Bad Nauheim brauche eine Baumschutzsatzung, die den Schutz der Natur in unserer Stadt ernst nehme. Nell-Düvel: "Bevor 100 Jahre Wachstum in einer halben Stunde zerstört werden, sollte eine solche Maßnahme abgewogen werden!"
Geschützt werden sollte nach Meinung der GRÜNEN der Baumbestand ab einem Stammumfang von 60 cm in einem Meter Höhe, soweit er in öffentlich zugänglichen Bereichen, in Gewerbegebieten oder alten Villen-Vierteln mit besonders großen Gärten zu finden ist. Eine wesentliche Funktion der Baumschutzsatzungen lag und liegt nach Ansicht der GRÜNEN in der Verpflichtung zur Nachpflanzung eines jungen Baumes, wenn ein alter Baum tatsächlich gefällt werden muss.
Nell-Düvel abschließend zur aktuellen Kritik der UWG: "Ob unsere Anträge im Stadtparlament aus jüngster Zeit zur Stadtentwicklung, zum Bambini-Programm, zum Naturschutz, zur Verkehrssicherheit und zum Klimaschutz als Fundamentalopposition oder als sachliche Beiträge zu einer gesunden Stadtentwicklung bewertet werden, möge der aufmerksame Bürger selbst beurteilen. Wir werden auch in Zukunft Entscheidungen, die unserer Meinung nach in die falsche Richtung führen, kritisieren. Demokratie lebt von der Dialogbereitschaft: hart in der Sache, fair im Ton und im Umgang miteinander. Die Beachtung dieser Grundregel demokratischer Umgangsformen halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Pauschale Polemik, wie sie vom Fraktionsvorsitzenden Münch der UWG in Bad Nauheim und im Wetteraukreis vorgebracht wurde, zähle ich nicht dazu!"

