2007-09-10: Dringlichkeitsantrag von SPD, 3B und Bündnis 90/ Die Grünen zur Stadtverordnetenversammlung am 20.09.07
(Der Antrag im Wortlaut)
"Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Gutachten durch einen externen und unabhängigen Fachanwalt einzuholen. Zu klären ist die Frage, ob das Bürgerbegehren zum Erhalt des Parks zwischen Trinkkuranlage/Parkstrasse und Usa/Kurstrasse 2 bzw. Dankeskirche formell und materiell zulässig ist.
Begründung:
Bislang liegt zu der o.g. Fragestellung nur eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebund e.V. vor. Der Städte- und Gemeindebund e.V. als Interessenverband der Kommunen ist aber keine neutrale Instanz.
3350 Bad Nauheimer BürgerInnen haben sich für den Erhalt des bisherigen Zustandes ausgesprochen. Die Stadtverordnetenversammlung ist dafür verantwortlich, dass das Verfahren bis zu einem möglichen Bürgerbegehren unabhängig und formal absolut korrekt geprüft wird. Deshalb fordern wir die Klärung der strittigen Fragen durch einen unabhängigen Gutachter."

