2007-09-18: Die Stimmen der Bürger müssen gehört werden
(Gemeinsame Presseerklärung von SPD, 3B und Bündnis 90/ Die Grünen)
Die Stimmen der Bürger müssen gehört werden – sonst wird Demokratie ad absurdum geführt
3350 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift ablehnend zur aktuellen Planung des Magistrats in der Kastanienallee/Rosengarten vor der Trinkkuranlage geäußert - und zwar zu den Planungen, die während des Bürgerbegehrens in der Öffentlichkeit bekannt waren.
Wieder einmal wurde, wie bei fast allen Projekten in dieser Stadt, zunächst seitens der Verwaltung gehandelt, bevor man die Einwohner der Stadt mit ins Boot holt, oder sie zumindest zeitnah und ausreichend über die laufenden Verfahren informiert und einbezieht.
Doch nach soviel Protest sah sich der Magistrat gezwungen, Unterstützung einzuholen, weil man einen Bürgerentscheid zu dem Thema scheut. Dass der Bürgermeister sich dazu Rechtsauskunft beim Hessischen Städte- und Gemeindebund e.V. einholt, ist zwar zulässig - der Stellenwert der angeforderten Stellungnahme ist allerdings vergleichbar mit einem Unternehmer, der sich eine Rechtsauskunft bei seinem Unternehmerverband zu einer aktuellen Frage einholt, sprich man kann das aus anderem Interesse auch durchaus anders sehen.
Zudem gibt es bei komplizierteren Sachverhalten in der Regel mehr als eine Meinung/Position, selbst unter Fachleuten. So liegt es eigentlich auf der Hand, dass man auch noch eine zweite, unabhängige Stimme zum Sachverhalt hört, wenn man denn wirklich an einer möglichst objektiven, neutralen Klärung des Sachverhaltes interessiert wäre. Man würde so unaufgeregt handeln und seinen Standpunkt auch noch absichern. Nur "unaufgeregt" und "um Objektivität sich bemühend" sind, wie inzwischen fast jeder Bad Nauheimer Bürger (auch ein Großteil seiner Wähler) weiß, keine Eigenschaften des Amtsinhabers.
Es passt daher ins Bild, wenn Bernd Witzel bei der Abstimmung versuchte, die Stadtverordneten mit dem Hinweis unter Druck zu setzen, dass auf Grund der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes überhaupt kein Ermessensspielraum für die Stadtverordnetenversammlung bestehe. Man habe sich also deren Argumentation zu beugen.
Die Parlamentarier von SPD, 3B, Bündnis 90/Die Grünen und ‚Wir’ haben das nicht getan und gegen den Beschluss zur Ablehnung des Bürgerbegehrens gestimmt.
Leider hat das Regierungslager von UWG und CDU mit großer Mehrheit das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Dieses obwohl der einzige Verwaltungsjurist in ihren Reihen einen fundierten Redebeitrag leistete, in dem er vortrug, dass die Rechtsauskunft der Verwaltung durchaus angreifbar sein könnte. Er stimmte dann auch als einziger mit der Opposition...
UWG und CDU machen es sich entschieden zu einfach und sollten darüber nachdenken, dass auch sie letztlich von den Bürgern gewählt sind. Daher sollten sie sich auch dem Wunsch der Bürger, eine Sachfrage direkt zu entscheiden, nicht verweigern.
Damit es aber nicht bei diesem katastrophalen Abstimmungsergebnis der Stadtverordnetenversammlung bleibt, welches eine Ohrfeige ins Gesicht der engagierten Bürger bedeutet, haben die Fraktionen von SPD, 3B und Bündnis 90/Die Grünen einen Dringlichkeitsantrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung (am 20.09.07, 19:30h im Sportheim) eingereicht. Der Inhalt des Antrages ist: "Der Magistrat wird beauftragt, ein Gutachten durch einen externen und unabhängigen Fachanwalt einzuholen. Zu klären ist die Frage, ob das Bürgerbegehren zum Erhalt des Parks zwischen Trinkkuranlage und Parkstrasse bzw. zwischen Usa und Kurstrasse 2/Dankeskirche formell und materiell zulässig ist."
Die Antragsteller haben der Verwaltung eine Vorschlags-Liste mit zwei kompetenten Fachanwälten vorgelegt. Alles weitere wird die Diskussion auf der nächsten Stadtverordnetenversammlung zeigen.

