2008-10-05: Erstellung eines Frauenförderplanes

(Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Bad Nauheim zur Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung im Wortlaut)

"Sehr geehrter Herr Dr. Feyerabend,
namens und in Vollmacht der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN darf ich Sie bitten, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Stadtverordneten­versammlung aufzunehmen.

Antrag:

Für die Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieb „Kur- und Servicebetrieb Bad Nauheim“ wird unverzüglich ein aktueller Frauenförderplan nach den Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) erstellt. Er wird entsprechend §6 Absatz 3 der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und entsprechend § 6 Absatz 6 alle zwei Jahre überprüft.

Begründung:

Ziel des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ist die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Durch das Erstellen von Frauenförderplänen sollen Ursachen und Defizite, die im strukturellen Bereich einer Verwaltung liegen, aufgedeckt werden. Mittlerweile ist das Instrument „Frauenförderplan“ eine personalwirtschaftliche Handlungsweise, das die Erwerbsbeteiligung von Frauen transparent macht, Prognosen zur Personalentwicklung fordert und Maßnahmen zur Frauenförderung in dem Berichtszeitraum festlegt.

Im Rahmen der Förderpläne sind Maßnahmen durchzuführen, die auf eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzielen, die die Weiterqualifizierung von Frauen unterstützen die zur Erleichterung der Berufszugangs- und Aufstiegsmöglichkeiten beitragen die die Arbeitsbedingungen von Frauen verbessern
Die Zielsetzung eines Frauenförderplanes ist die Erhöhung des Anteils von Frauen im öffentlichen Dienst: Und zwar nicht traditionell in den unteren Lohngruppen, sondern entsprechend ihrer Ausbildung und Kenntnisse in Leitungspositionen.

Ein Frauenförderplan für Bad Nauheim hilft, Bereiche mit Unterrepräsentanz von Frauen oder Männern in der Verwaltung aufzudecken, Gründe dafür zu benennen und zielgerichtet im Sinne des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zu handeln.

Die Beteiligung der politischen Gremien wird durch den Gesetzgeber als wesentlich angesehen. Die Verwaltung soll dadurch selbst zur Reflektion ihrer Personalpolitik angeregt werden. Die Stadtverordneten können die Umsetzung der gesellschaftlichen Forderung nach umfassender Teilhabe in Bad Nauheim überprüfen, gegebenenfalls Rahmenrichtlinien bei Bewerbungsverfahren festlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitta Nell-Düvel
Fraktionsvorsitzende"

Treffen

Regelmäßige Treffen der GRÜNEN-Fraktion am 1. und 3. Montag des Monats um 20 Uhr, Evangelische Familienbildungsstätte, Am Goldstein 4 ("Alte Wäscherei")

Gäste sind stets willkommen, auch zum mitdiskutieren!

Aus den Fotoalben

Grüne Läuferin Brigitta Nell-Düvel

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