2009-01-11: Erneute Forderung nach einer Baumschutzsatzung für Bad Nauheim

Nachdem eine Baumschutzsatzung für Bad Nauheim 2007 von CDU, UWG und FDP abgelehnt worden ist, nehmen die GRÜNEN einen neuen Anlauf, eine Baumschutzsatzung zu fordern. Nach Ansicht der GRÜNEN ist eine Novellierung der Baumschutzsatzung dringend erforderlich, da die bisherige Satzung von 1983 durch eine völlig unsinnige und unnötige Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2002 , wie alle Baumschutzsatzungen in den hessischen Kommunen, zum Jahreswechsel 2004 unwirksam wurde. Als übergeordnete Behörde soll jetzt die Untere Naturschutzbehörde überwachen, dass nicht unkontrolliert gefällt und auch entsprechend nachgepflanzt wird.

Aus den Reaktionen nach der Ablehnung 2007 war klar erkennbar: Die Untere Naturschutzbehörde ist weder durch Erlasse noch personell in der Lage, eine kommunale Baumschutzsatzung zu ersetzen. Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat für die nächste Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Elke Müller, Mitglied im Umweltausschuss: "Immer wieder ist sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich zu beobachten, dass schöne alte Bäume gefällt werden, ohne dass eine Sinnhaftigkeit zu erkennen ist. Immer öfter, fast inflationär, wird das Fällen mit dem Argument der Verkehrsicherung begründet. Im Grünausschuss wird selten über beabsichtigte Fällungen berichtet, in der Regel erst dann, wenn es schon passiert ist wie bei den umfangreichen Fällungen an der Ranch in Steinfurt."

Brigitta Nell-Düvel in ihrer PM zur Begründung des Antrags: "Neben der Bedeutung für das globale Klima sind Bäume auch für das Kleinklima in Bad Nauheim wichtig. Bäume spenden Schatten und kühlen an heißen Tagen, sie sorgen für Luftfeuchtigkeit, sind Filter für Staub und Schadstoffe und dämpfen Lärm. Bäume bieten Raum für unterschiedliche Lebewesen und lassen uns die Natur hautnah erleben. Vor allem aber produzieren Bäume den lebenswichtigen Sauerstoff und bauen CO² ab. Bäume tragen darüber hinaus zur Gestaltung des Stadtbildes, zur Durchgrünung der Wohngebiete oder ästhetischen Aufwertung unseres Kurparkes bei. Bevor deshalb in einer halben Stunde gefällt wird, sollte sorgsam und nachvollziehbar geprüft werden!"

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil festgestellt: "Zu einer Baumschutzsatzung ist eine Kommune (in diesem Fall die Stadt Frankfurt am Main) auch nach gesetzlichen Vorgaben berechtigt, da Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang sowohl unter ökologischen als auch unter gestalterischen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zukommen. Sie sind insbesondere geeignet , das Stadtbild entscheidend zu prägen, die klimatischen Verhältnisse nachhaltig positiv zu beeinflussen und als wichtiger Lebens- und Rückzugsraum insbesondere für Vögel zu dienen."

Die GRÜNEN fordern, dass gerade in einer Gesundheitsstadt wie Bad Nauheim diese Kriterien besondere Gültigkeit haben. Eine Baumschutzsatzung zeigt symbolhaft, wir nehmen den Schutz der Natur in Bad Nauheim ernst. Auch wenn dadurch primär Privatleute verpflichtet werden, bindet sie auch die öffentliche Verwaltung, nicht anders zu verfahren als sie es von privaten Baumbesitzern verlangt Eine wesentliche Funktion der Baumschutzsatzungen lag und liegt nach Ansicht der GRÜNEN in der Verpflichtung zur Nachpflanzung eines jungen Baumes, wenn ein alter Baum tatsächlich gefällt werden muss.

Treffen

Regelmäßige Treffen der GRÜNEN-Fraktion am 1. und 3. Montag des Monats um 20 Uhr, Evangelische Familienbildungsstätte, Am Goldstein 4 ("Alte Wäscherei")

Gäste sind stets willkommen, auch zum mitdiskutieren!

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