2009-02-01: Reduzierung des Modulpreises in Kindereinrichtung
(Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Bad Nauheim zur Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung im Wortlaut)
"Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Feyerabend,
namens und in Vollmacht der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN darf ich Sie bitten, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen.
Antrag:
Es soll juristisch geprüft werden, ob es zulässig ist, Geschwisterkindern in einer Kindereinrichtung der Stadt Bad Nauheim eine Reduzierung des Modulpreises zu gewähren, aber diese Regelung nicht anzuwenden, wenn ein Geschwisterkind einen Kleinkinderplatz in einer städtischen Einrichtung belegt.
Begründung:
Laut Gebührensatzung der Satzung über die Benutzung von Kindereinrichtungen §2 Absatz 2 müssen Familien mit zwei und mehr Kindern in einer Kindereinrichtung für das zweite Kind nur die Hälfte und für jedes weitere Kind keine Gebühren zahlen ; die Betreuungsgebühren für Kleinkinder bleiben davon unberührt. Dies bedeutet, dass Geschwisterkinder, nur weil sie in einer Kleinkindgruppe betreut werden, keine Ermäßigung erhalten. Wir Grüne halten dies generell für eine fragwürdige Botschaft an junge Familien, besonders an alle Mütter, die nach dem Ablauf der gesetzlichen Erziehungszeit wieder arbeiten wollen. Wir zweifeln an, dass dieser Passus auf Grund des Gleichbehandlungsgebotes juristisch haltbar ist und fordern eine juristische Überprüfung durch den Städte-und Gemeindebund oder eine vergleichbare Institution.
Laut Auskunft des Fachbereichs betrifft dies 17 Familien.
Brigitta Nell-Düvel"

